Erbrecht
Häufig stellt sich die Frage, was zu tun ist, wenn man eine Immobilie oder andere Güter in Spanien erbt. Beim Ableben einer Person müssen, unabhängig davon, ob ein Testament hinterlassen wurde oder nicht, Rechtshandlungen beim Notar oder dem zuständigen Gericht abgewickelt werden, z.B. der Erbschein, die Erbschaftsannahme, deren Teilung, usw.
Wenn es keine Hinweise auf das Vorhandensein eines Testaments in Spanien oder Deutschland gibt, besteht die Möglichkeit, über das Zentrale Testamentsregister des spanischen Justizministeriums eine endgültige Auskunft zu erhalten, ob der Betroffene ein Testament in Spanien errichtet hat, bei welchem Notar, wann, mit welchen Konditionen, usw.
Die Kanzlei berät Sie gerne und übernimmt sowohl die Nachforschungen zur Auffindung des Testaments, als auch die Abwicklung der Erbschaftsannahme und der Eintragung der Inhaberschaft in das zuständige Grundbuch, einschließlich Zahlung der entsprechenden Steuern. All das kann erledigt werden, ohne dass Sie nach Spanien fahren müssen, mit den damit verbundenen Kosten und der Problematik, die zuständigen Ämter aufsuchen zu müssen, ohne die spanische Sprache und die Gesetze zu kennen.