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Kauf einer Immobilie in Spanien

Falls Sie überlegen, einen Grundbesitz in Spanien zu kaufen, waren die Voraussetzungen dafür selten so gut wie zum jetzigen Zeitpunkt.

Spanien scheint sich gerade von der Wirtschaftskrise zu erholen und nach einigen harten Jahren ziehen die Marktpreise wieder leicht an, weshalb man einen Großteil der auf dem Markt befindlichen Objekte zu einem Preis erwerben kann, der günstiger ist als der, den ihre Eigentümer seinerzeit dafür bezahlt haben. Im vergangenen Jahr kam es zu einem historisches Rekordhoch von mehr als mehr als 53.000 Immobilienübertragungen, trotz der rückläufigen Anzahl britischer Käufer. Die Grundbuchführerkammer Spaniens hebt in ihrer letzten Jahresstatistik hervor, dass bei 8 Prozent dieser Käufe deutsche Staatsbürger beteiligt waren.

Der von Ihnen gewählte Anwalt sollte unabhängig sein, d.h. keine Geschäftsbeziehungen zu dem Bauträger, Verkäufer oder Immobilienmakler haben, denn dies könnte zu Interessenkonflikten und Problemen führen. Falls Sie bei der Wahl Ihres Anwalts einer Empfehlung z.B. des Maklers folgen, vergewissern Sie sich bitte, dass alle Parteien wirklich unabhängig sind und keine Geschäftsbeziehungen miteinander unterhalten.

Wir können Ihnen die Unabhängigkeit unserer Kanzlei garantieren, da unser einziges Interesse darin besteht, die Interessen unserer Mandanten sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Immobilien zu vertreten und zu verteidigen.

Der Immobilienerwerb in Spanien erfolgt nach einem System, das den Parteien Rechtssicherheit gewährt, sofern richtig vorgegangen wird. Der erste Schritt besteht darin, den Eigentümer der Immobilie und deren Lasten festzustellen. Wir empfehlen stets, den Grundbuchstand zu untersuchen und den Titel des Verkäufers sowie die von ihm beigebrachten Unterlagen (planungsrechtliche Einordnung, Baugenehmigung, Zahlung von Steuern und Abgaben) zu prüfen.

Sobald der Käufer sein Interesse an einer bestimmten Immobilie bestätigt hat, schließen Verkäufer und Käufer häufig einen Anzahlungs- oder Reservierungsvertrag (contrato de arras) ab. Zweck dieses Vertrages besteht für den Käufer darin, den möglichen Verkauf der Immobilie an Dritte zu sperren und für den Verkäufer, den Kauf abzusichern. Mit Abschluss eines privatschriftlichen Vorvertrages dieser Art werden normalerweise 10% des Kaufpreises angezahlt und die grundlegenden Bedingungen des Kaufgeschäfts vereinbart, daher ist es sehr wichtig, diesen Vertrag anwaltlich prüfen zu lassen. Sobald die Parteien ein Datum für den Abschluss des Kaufvertrages vereinbart haben, wird dieser bei einem Notar beurkundet.

Die notarielle Beurkundung ist notwendig, damit die Übertragung des Eigentums im Grundbuch eingetragen werden kann und den damit verbundenen Schutz genießt. Normalerweise prüfen die Anwälte von Käufer und Verkäufer den notariellen Kaufvertrag in Abstimmung mit dem Notariat. Diese Urkunde kann dann von den Parteien entweder persönlich unterzeichnet werden oder anhand einer notariellen Vollmacht, die den in Spanien erforderlichen Formalitäten entspricht. Nach Abschluss des Kaufvertrages muss sowohl der Käufer als auch der Verkäufer Steuern zahlen, die variieren, je nach dem, ob die Immobilie neu oder gebraucht ist. Nach Begleichung der Steuern ist es unbedingt ratsam, den Kaufvertrag im Grundbuch eintragen zu lassen.

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