Sie richtet sich an Mandanten und Kollegen, die wirksame und persönlich abgestimmte Lösungen für ihre Probleme suchen, ohne die oft langwierigen und kostenspieligen Gerichtsverfahren in Anspruch nehmen zu müssen. Wenn die Situation es jedoch erfordert, werden wir Ihre Interessen vor einem spanischen Gericht vertreten. Entsprechendes gilt für die Anwendung des spanischen Rechts bei deutschen Gerichten.
Die meisten Probleme können gelöst werden, ohne dass Sie nach Spanien fahren müssen. So vermeiden Sie die mit der unbekannten Sprache und Gesetzgebung verbundenen Schwierigkeiten.
Aufgrund der sowohl in spanischen als auch in deutschen Anwaltskanzleien erworbenen Erfahrung besteht eine interkulturelle Kompetenz, die über die rechtlichen Fragen hinaus auch das Verständnis der unterschiedlichen Mentalitäten beider Länder umfasst.